
Asbestcleaner
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AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Bauteilen. Abweichende
Bedingungen des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt.
§ 2 Leistungspflichten & Gesetzliche Vorgaben
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Der Auftragnehmer (AN) führt die Arbeiten unter Einhaltung der TRGS 519 sowie der GefStoffV durch.
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Die Anzeige der Arbeiten erfolgt spätestens 7 Tage vor Beginn beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.
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Die Entsorgung erfolgt fachgerecht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der AG erhält einen Entsorgungsnachweis.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
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Der AG hat vor Arbeitsbeginn über alle bekannten Schadstoffvorkommen (z.B. Schadstoffkataster) zu informieren.
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Der AG stellt kostenfrei Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung, die für den Betrieb von Sanierungsgeräten (Schleusen, Unterdruckgeräte) technisch geeignet sind.
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Der Zugang zum Sanierungsbereich muss für den AN ungehindert möglich sein.
§ 4 Vergütung und unvorhergesehene Funde
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Werden während der Arbeiten zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Gefahrstoffe entdeckt, ruhen die Arbeiten bis zur Klärung des Mehraufwands.
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Der Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand oder gesonderter Vereinbarung vergütet.
§ 5 Haftung und Gewährleistung
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Der AN haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
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Eine Haftung für unvermeidbare Schäden an der Bausubstanz (z.B. durch Befestigung von Staubschutzwänden) ist ausgeschlossen.
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Die Gewährleistung richtet sich nach dem VOB/B oder BGB-Bauvertrag.
§ 6 Sicherheitsvorschriften
Der Sanierungsbereich (Schwarzbereich) darf während der Arbeiten ausschließlich von geschultem Personal mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) betreten werden. Ein Verstoß des AG gegen das Zutrittsverbot erfolgt auf eigene Gefahr.