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AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an asbesthaltigen Bauteilen. Abweichende

Bedingungen des Auftraggebers (AG) werden nicht anerkannt.

§ 2 Leistungspflichten & Gesetzliche Vorgaben

  1. Der Auftragnehmer (AN) führt die Arbeiten unter Einhaltung der TRGS 519 sowie der GefStoffV durch.

  2. Die Anzeige der Arbeiten erfolgt spätestens 7 Tage vor Beginn beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt.

  3. Die Entsorgung erfolgt fachgerecht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Der AG erhält einen Entsorgungsnachweis.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der AG hat vor Arbeitsbeginn über alle bekannten Schadstoffvorkommen (z.B. Schadstoffkataster) zu informieren.

  2. Der AG stellt kostenfrei Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung, die für den Betrieb von Sanierungsgeräten (Schleusen, Unterdruckgeräte) technisch geeignet sind.

  3. Der Zugang zum Sanierungsbereich muss für den AN ungehindert möglich sein.

§ 4 Vergütung und unvorhergesehene Funde

  1. Werden während der Arbeiten zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Gefahrstoffe entdeckt, ruhen die Arbeiten bis zur Klärung des Mehraufwands.

  2. Der Mehraufwand wird nach tatsächlichem Aufwand oder gesonderter Vereinbarung vergütet.

§ 5 Haftung und Gewährleistung

  1. Der AN haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.

  2. Eine Haftung für unvermeidbare Schäden an der Bausubstanz (z.B. durch Befestigung von Staubschutzwänden) ist ausgeschlossen.

  3. Die Gewährleistung richtet sich nach dem VOB/B oder BGB-Bauvertrag.

§ 6 Sicherheitsvorschriften
Der Sanierungsbereich (Schwarzbereich) darf während der Arbeiten ausschließlich von geschultem Personal mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) betreten werden. Ein Verstoß des AG gegen das Zutrittsverbot erfolgt auf eigene Gefahr.

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